Ist ein Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule hierrüber durch die Eltern bis spätestens 9 Uhr zu benachrichtigen. Diese Regelung gilt auch für die Ferienhortbetreuung. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen Sie bitte der Schule schriftlich den Grund des Fernbleibens mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach 2 Wochen eine Zwischenmeldung vorzulegen. Hierzu können Sie folgendes Formular nutzten:Entschuldigung im Krankheitsfall
Ist Ihr Kind Essensteilnehmer, so denken Sie bitte auch an sofortige Essensabmeldung.
Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
Beim Befall von Nissen bzw. Kopfläusen darf das Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.